| Bruttorendite | Nettorendite Depot | Endkapital Depot | Endkapital Riester | Mehrwert Depot |
|---|
Hinweis: Keine Entnahme aus Bestand! Eigenbeitrag aus laufendem Einkommen + staatliche Zulagen fließen über einen Wohn-Riester-Darlehens- oder -Bausparvertrag (ab 2027 alternativ über ein Eigenheimrente-Tilgungsprodukt) direkt als geförderte Sondertilgung ins Darlehen.
Vergleich der drei Szenarien
Was bedeutet das für Sie?
Einordnung der drei Pfade
Pfad A · Altersvorsorgedepot: Vermögensaufbau mit Renditechance. Endkapital wird in der Rentenphase nachgelagert versteuert. Auszahlung als Leibrente oder Auszahlplan bis 85. Marktrisiko, da keine Garantie zwingend.
Pfad B · Sondertilgung über Eigenheimrente: Effektivrendite gleich dem Sollzins – risikolos und garantiert. Tilgungsleistungen und Zulagen fließen direkt in die Schuldenreduktion. Wohnförderkonto wird in der Rentenphase über 5 Jahre nachgelagert versteuert. Mindestaufwand 3.000 €/Jahr ab 2028.
Pfad C · Bausparvertrag: Niedrige Sparzinsen, aber Wohnungsbauprämie (sofern berechtigt) und garantiertes Bauspardarlehen mit Festzins bei Zuteilung. Sinnvoll bei steigenden Zinserwartungen oder als Zinssicherung für künftige Anschluss-/Modernisierungsfinanzierung in 7+ Jahren.
Empfehlung: Wann lohnt sich welcher Weg?
- Liegt die zu erwartende Bruttorendite Ihres Depots über dem Sollzins Ihres Darlehens, ist Pfad A der finanziell stärkste Hebel.
- Bei hohem Sollzins, schwankendem Einkommen oder hohem Sicherheitsbedürfnis ist Pfad B (Sondertilgung) der risikolose Weg – garantierte Verzinsung in Höhe Ihres Sollzinses.
- Bei steigenden Zinserwartungen oder einem konkreten Bau-/Sanierungsvorhaben in 7+ Jahren sichert Pfad C Ihre Anschluss- oder Modernisierungsfinanzierung gegen steigende Zinsen ab.
- Kombinationen sind möglich: Wir teilen Ihre Eigenleistung gemeinsam auf zwei oder drei Pfade auf, wenn das zu Ihrer Situation passt.
Förderrechner
- Geburtsjahr und Rentenbeginn eingeben – Alter und Laufzeit werden automatisch ermittelt.
- Jahresbeitrag, Kinder, Brutto- und zvE-Einkommen ergänzen.
- Der Grenzsteuersatz wird automatisch nach dem deutschen Einkommensteuertarif 2026 berechnet (überschreibbar).
- Annahmen zu Rendite und Kosten lassen sich für jeden Anbieter individuell anpassen.
- Die obere Kennzahlen-Leiste fasst die zentralen Werte zusammen – ideal als Soundbites für das Kundengespräch.
Baufinanzierung
- Eingaben: Kaufpreis, Nebenkostenquote, Eigenkapital, vorhandenes Riester-Guthaben.
- Darlehenskonditionen: Sollzins, Anfangstilgung, Zinsbindung.
- Drei Szenarien parallel: ohne Riester / mit Entnahme / mit Eigenheimrente-Tilgung.
- Vergleichskarten zeigen Monatsrate, Restschuld und Zinslast direkt nebeneinander.
- Differenzwert "Einsparung Zinsen ggü. A" ist die direkt kommunizierbare Größe für den Kunden.
Grenzsteuersatz-Tarif (vereinfacht, Stand 2026)
| Tarifzone | Zu versteuerndes Einkommen | Grenzsteuersatz |
|---|---|---|
| Nullzone | bis 12.348 € | 0 % |
| Untere Progression | 12.349 – 17.005 € | 14 % → ca. 24 % |
| Obere Progression | 17.006 – 68.430 € | 24 % → 42 % |
| Spitzensteuersatz | 68.431 – 277.825 € | 42 % |
| Reichensteuer | über 277.825 € | 45 % |
Soli (5,5 % auf die Steuer) ab einer Lohnsteuer von ca. 18.130 € – in der Marginalbetrachtung nicht ausgewiesen.
Methodik
- Endkapital-Hochrechnung: FV = PMT × ((1 + r)n − 1) / r × (1 + r), r = Nettorendite (Brutto − Effektivkosten).
- Annuität Baufinanzierung: Monatsrate = Darlehen × (Sollzins + Anfangstilgung) / 12, konstant über die Zinsbindung.
- Restschuld: jährliche Approximation, R(n) = D × (1+i)n − 12A × ((1+i)n − 1) / i.
- Auszahlplan: Annuitätenformel mit monatlicher Verzinsung der Restverzinsung in der Rentenphase.
- Eigenheimrente-Tilgung in Szenario C: Jährliche Sondertilgung wird nachschüssig in der Restschuldformel berücksichtigt.
Stand 2026 – relevante Werte
- Grundfreibetrag Einkommensteuer: 12.348 €
- Beitragsbemessungsgrenze GRV (West): 96.600 € (zur Information)
- Sozialabgaben Arbeitnehmer typisch: 18–22 % vom Brutto (voreingestellt: zvE = Brutto × 82 %)
- Gesetzlicher Kostendeckel Altersvorsorgedepot (Standardprodukt): 1,0 % p.a.
- Mindestaufwandsbetrag Eigenheimrente ab 2028: 3.000 €/Jahr
- Inkrafttreten Altersvorsorge-Reformgesetz: 1. Januar 2027
Anbieter: 3T Konzept AG, Franchisepartner der Dr. Klein Privatkunden AG (Marke „Der Finanznavigator“) · Impressum · Datenschutz
Stand: Juni 2026