Altersvorsorgedepot-Rechner 2027

Persönlicher Förderrechner · Der Finanznavigator
Wichtiger Hinweis: Unverbindliche Beispielrechnung auf Basis des Altersvorsorgereformgesetzes (Zustimmung des Bundesrats am 8.5.2026, Produktstart zum 1.1.2027). Die konkrete Ausgestaltung der Produkte hängt von Durchführungsverordnungen und den jeweiligen Anbietern ab. Renditeszenarien sind Annahmen und keine Zusicherung künftiger Wertentwicklung. Diese Berechnung stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar und ersetzt keine individuelle Beratung.
Zulage Depot
€ / Jahr
Förderquote
% der Eigenleistung
Endkapital 5 %
bei Rentenbeginn
Mehrwert vs. Riester
Endkapital 5 %
Leibrente / Monat
geschätzt
Eingaben Sparer
Min. 120 €/J. für Zulagen · ab 300 €/J. volle Kinderzulage · Max. förderfähig 1.800 €
für Geringverdienerbonus-Test (< 26.250 €)
Vorgabewert = Brutto × 82 % · individuell überschreibbar
automatisch aus zvE · überschreibbar bei Sonderfällen
Annahmen Rendite & Kosten
Förderung Altersvorsorgedepot ab 2027
Grundzulage 1. Stufe (50 % auf bis 360 €)
Grundzulage 2. Stufe (25 % auf 360–1.800 €)
Kinderzulage (300 €/Kind)
Berufseinsteigerbonus
Geringverdienerbonus
Gesamtzulage Altersvorsorgedepot
Förderquote
Steuerersparnis (Sonderausgabenabzug)
Jährliche Gesamtersparnis (Zulage + Steuer)
Vergleich Bestands-Riester bis 2026
Grundzulage Riester (175 €)
Kinderzulage Riester (185 / 300 €)
Gesamtzulage Riester
Förderquote Riester
Steuerersparnis (Sonderausgabenabzug)
Jährliche Gesamtersparnis (Zulage + Steuer)
Mehrförderung durch Reform p. a. (Zulage + Steuer)
Hochrechnung Vertragsguthaben bis Rentenbeginn
BruttorenditeNettorendite DepotEndkapital DepotEndkapital RiesterMehrwert Depot
Nettorendite = Bruttorendite − Effektivkosten. Vorschüssige Jahreseinzahlung über die gesamte Ansparphase.
Auszahlungsphase Szenario C
Endkapital bei Rentenbeginn
Monatliche Leibrente (geschätzt)
Auszahlplan bis Alter 85 (mtl.)
Auszahlplan: Gesamtsumme
Auszahlplan: Dauer
Aufteilung Ihres jährlichen Förderpakets
Eigenanteil = Ihr Jahresbeitrag · Förderung = staatliche Zulagen (Grund, Kinder, ggf. Bonus) · Steuerersparnis = zusätzlicher Vorteil aus dem Sonderausgabenabzug nach Günstigerprüfung.
Methodische Hinweise: Der Grenzsteuersatz wird aus dem zvE nach dem Einkommensteuertarif 2026 ermittelt (Grundfreibetrag 12.348 €). Hochrechnung mit gleichbleibender vorschüssiger Jahreseinzahlung; Dynamik und Realsteuerungen sind nicht abgebildet. Der gesetzliche Kostendeckel im Standardprodukt beträgt 1,0 % p.a.; realistische ETF-Anbieter liegen bei 0,3–0,6 %. Stand: Juni 2026.
Eingaben Immobilie
Grunderwerb + Notar + Makler
bis 100 % entnahmefähig
Darlehenskonditionen
Eigenheimrente-Tilgung via Tilgungsvertrag (optional)

Hinweis: Keine Entnahme aus Bestand! Eigenbeitrag aus laufendem Einkommen + staatliche Zulagen fließen über einen Wohn-Riester-Darlehens- oder -Bausparvertrag (ab 2027 alternativ über ein Eigenheimrente-Tilgungsprodukt) direkt als geförderte Sondertilgung ins Darlehen.

laufend aus Cashflow · ≥ Mindestaufwand 3.000 €/J ab 2028
Grund + Kinderzulagen · zählen ins Wohnförderkonto
Investitionsrahmen
Gesamtinvestition (Kaufpreis + Nebenkosten)
Eigenkapital insgesamt (ohne Riester)
Verfügbar mit Riester-Entnahme

Vergleich der drei Szenarien

Szenario A · ohne Riester
Darlehen
Monatsrate
Restschuld n. Zinsbindung
Zinslast über Zinsbindung
Szenario B · mit Riester-Entnahme
Darlehen
Monatsrate
Restschuld n. Zinsbindung
Zinslast über Zinsbindung
Einsparung Zinsen ggü. A
Szenario C · mit Eigenheimrente-Tilgung
Darlehen
Monatsrate Annuität
+ Eigenheimrente-Tilgung jährl.
Restschuld n. Zinsbindung
Zinslast über Zinsbindung
Zinslast-Vorteil ggü. A

Was bedeutet das für Sie?

Szenario B (Entnahme): Sofortige Reduktion der Darlehenssumme, niedrigere Monatsrate, weniger Zinslast. Steuerfolge: Wohnförderkonto-Saldo wird in der Rentenphase über 5 Jahre nachgelagert versteuert – ohne die alte 2-%-Aufstockung.
Szenario C (Eigenheimrente-Tilgung): Laufender Tilgungsvertrag (Wohn-Riester-Darlehen, -Bausparvertrag oder ab 2027 ein Eigenheimrente-Tilgungsprodukt). Eigenbeitrag aus Cashflow + staatliche Zulagen fließen jährlich als geförderte Sondertilgung. Kein Riester-Vorbestand erforderlich – der Vertrag wird mit dem Immobilienkauf bzw. der Anschlussfinanzierung neu abgeschlossen. Wohnförderkonto sammelt alle Tilgungsleistungen + Zulagen.
Was wir mit Ihnen gemeinsam prüfen: (a) Besteht bei Ihnen bereits ein Riester-Guthaben? Dann lässt sich Szenario B (einmalige Entnahme) sofort umsetzen. (b) Möchten Sie laufend gefördert tilgen? Dann ist Szenario C – ein neuer Eigenheimrente-Tilgungsvertrag – der passende Weg. Beides ist auch kombinierbar. Für junge Familien empfehlen wir parallel den Aufbau eines Altersvorsorgedepots für die Rentenphase.
Methodik: Annuität konstant über die Zinsbindung (Sollzins + Anfangstilgung). Restschuld jährlich approximiert. WR-Sondertilgung in C jährlich nachschüssig. Wohnförderkonto im neuen Recht (ab 2027) ohne 2-%-Aufstockung, Besteuerung in der Rentenphase über 5 Jahre. Diese Kalkulation ersetzt keine individuelle Beratung.
Gemeinsame Annahmen
für alle drei Pfade identisch
bis Rentenbeginn / Darlehensende
= Effektivrendite der Sondertilgung
Annahmen Depot
Immobilie & Darlehen
typisch 1–3 %
Annahmen Bausparvertrag
garantierter Zins bei Zuteilung
bestimmt die Förderlogik in Pfad C
nur relevant bei klassischem Bausparvertrag (8,8 % bis 700 €)
Pfad A · Depot besparen
Förderung pro Jahr
Standardannuität pro Jahr
Jährliche Sondertilgung
Effektive Tilgungsdauer
Effektive Verzinsung Geldvermögen
davon Eigenleistung kumuliert
davon Förderung kumuliert
davon Zinsertrag / Wertzuwachs
Geldvermögen aus Sparen
Immobilienwert nach Zeitraum
Restschuld am Ende
Gezahlte Zinsen kumuliert
Nettovermögen
Pfad B · Sondertilgung
Förderung pro Jahr
Standardannuität pro Jahr
Jährliche Sondertilgung
Effektive Tilgungsdauer
Effektive Verzinsung Geldvermögen
davon Eigenleistung kumuliert
davon Förderung kumuliert
davon Zinsertrag
Geldvermögen aus Sparen
Immobilienwert nach Zeitraum
Restschuld am Ende
Gezahlte Zinsen kumuliert
Δ Zinsersparnis vs. A
Nettovermögen
Δ vs. Pfad A
Pfad C · Bausparvertrag
Förderung pro Jahr
Standardannuität pro Jahr
Jährliche Sondertilgung
Effektive Tilgungsdauer
Effektive Verzinsung Geldvermögen
davon Eigenleistung kumuliert
davon Förderung kumuliert
davon Zinsertrag
Geldvermögen aus Sparen
Immobilienwert nach Zeitraum
Restschuld am Ende
Gezahlte Zinsen kumuliert
Nettovermögen
Δ vs. Pfad A

Einordnung der drei Pfade

Pfad A · Altersvorsorgedepot: Vermögensaufbau mit Renditechance. Endkapital wird in der Rentenphase nachgelagert versteuert. Auszahlung als Leibrente oder Auszahlplan bis 85. Marktrisiko, da keine Garantie zwingend.

Pfad B · Sondertilgung über Eigenheimrente: Effektivrendite gleich dem Sollzins – risikolos und garantiert. Tilgungsleistungen und Zulagen fließen direkt in die Schuldenreduktion. Wohnförderkonto wird in der Rentenphase über 5 Jahre nachgelagert versteuert. Mindestaufwand 3.000 €/Jahr ab 2028.

Pfad C · Bausparvertrag: Niedrige Sparzinsen, aber Wohnungsbauprämie (sofern berechtigt) und garantiertes Bauspardarlehen mit Festzins bei Zuteilung. Sinnvoll bei steigenden Zinserwartungen oder als Zinssicherung für künftige Anschluss-/Modernisierungsfinanzierung in 7+ Jahren.

Empfehlung: Wann lohnt sich welcher Weg?

  • Liegt die zu erwartende Bruttorendite Ihres Depots über dem Sollzins Ihres Darlehens, ist Pfad A der finanziell stärkste Hebel.
  • Bei hohem Sollzins, schwankendem Einkommen oder hohem Sicherheitsbedürfnis ist Pfad B (Sondertilgung) der risikolose Weg – garantierte Verzinsung in Höhe Ihres Sollzinses.
  • Bei steigenden Zinserwartungen oder einem konkreten Bau-/Sanierungsvorhaben in 7+ Jahren sichert Pfad C Ihre Anschluss- oder Modernisierungsfinanzierung gegen steigende Zinsen ab.
  • Kombinationen sind möglich: Wir teilen Ihre Eigenleistung gemeinsam auf zwei oder drei Pfade auf, wenn das zu Ihrer Situation passt.
Methodische Hinweise: Vermögensbilanz pro Pfad = Geldvermögen + Immobilienwert − Restschuld. Immobilien-Wertsteigerung gleich in allen Pfaden angesetzt (kürzt sich beim Vergleich heraus). Pfad B leitet Eigenleistung + Zulagen direkt in die Sondertilgung um (Eigenheimrente-Tilgung, Mindestaufwand 3.000 €/Jahr ab 2028) und baut daher kein Geldvermögen auf. Restschuld nach Annuitätenformel mit jährlicher Verzinsung approximiert. Steuerliche Auswirkungen in der Rentenphase sind im Nettovermögen NICHT abgezogen.
Anleitung & Methodik

Förderrechner

  1. Geburtsjahr und Rentenbeginn eingeben – Alter und Laufzeit werden automatisch ermittelt.
  2. Jahresbeitrag, Kinder, Brutto- und zvE-Einkommen ergänzen.
  3. Der Grenzsteuersatz wird automatisch nach dem deutschen Einkommensteuertarif 2026 berechnet (überschreibbar).
  4. Annahmen zu Rendite und Kosten lassen sich für jeden Anbieter individuell anpassen.
  5. Die obere Kennzahlen-Leiste fasst die zentralen Werte zusammen – ideal als Soundbites für das Kundengespräch.

Baufinanzierung

  1. Eingaben: Kaufpreis, Nebenkostenquote, Eigenkapital, vorhandenes Riester-Guthaben.
  2. Darlehenskonditionen: Sollzins, Anfangstilgung, Zinsbindung.
  3. Drei Szenarien parallel: ohne Riester / mit Entnahme / mit Eigenheimrente-Tilgung.
  4. Vergleichskarten zeigen Monatsrate, Restschuld und Zinslast direkt nebeneinander.
  5. Differenzwert "Einsparung Zinsen ggü. A" ist die direkt kommunizierbare Größe für den Kunden.

Grenzsteuersatz-Tarif (vereinfacht, Stand 2026)

TarifzoneZu versteuerndes EinkommenGrenzsteuersatz
Nullzonebis 12.348 €0 %
Untere Progression12.349 – 17.005 €14 % → ca. 24 %
Obere Progression17.006 – 68.430 €24 % → 42 %
Spitzensteuersatz68.431 – 277.825 €42 %
Reichensteuerüber 277.825 €45 %

Soli (5,5 % auf die Steuer) ab einer Lohnsteuer von ca. 18.130 € – in der Marginalbetrachtung nicht ausgewiesen.

Methodik

  • Endkapital-Hochrechnung: FV = PMT × ((1 + r)n − 1) / r × (1 + r), r = Nettorendite (Brutto − Effektivkosten).
  • Annuität Baufinanzierung: Monatsrate = Darlehen × (Sollzins + Anfangstilgung) / 12, konstant über die Zinsbindung.
  • Restschuld: jährliche Approximation, R(n) = D × (1+i)n − 12A × ((1+i)n − 1) / i.
  • Auszahlplan: Annuitätenformel mit monatlicher Verzinsung der Restverzinsung in der Rentenphase.
  • Eigenheimrente-Tilgung in Szenario C: Jährliche Sondertilgung wird nachschüssig in der Restschuldformel berücksichtigt.

Stand 2026 – relevante Werte

  • Grundfreibetrag Einkommensteuer: 12.348 €
  • Beitragsbemessungsgrenze GRV (West): 96.600 € (zur Information)
  • Sozialabgaben Arbeitnehmer typisch: 18–22 % vom Brutto (voreingestellt: zvE = Brutto × 82 %)
  • Gesetzlicher Kostendeckel Altersvorsorgedepot (Standardprodukt): 1,0 % p.a.
  • Mindestaufwandsbetrag Eigenheimrente ab 2028: 3.000 €/Jahr
  • Inkrafttreten Altersvorsorge-Reformgesetz: 1. Januar 2027
Rechtshinweis: Diese Berechnung dient ausschließlich Informations- und Beratungsunterstützungszwecken und stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Sie ersetzt keine individuelle Beratung. Renditeszenarien sind beispielhafte Annahmen und keine Zusicherung künftiger Wertentwicklung. Grundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz (Zustimmung des Bundesrats am 8. Mai 2026, Produktstart zum 1. Januar 2027); verbindliche Aussagen ergeben sich erst aus dem konkreten Vertragstext und Ihrer individuellen steuerlichen Situation. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird keine Gewähr übernommen.
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Stand: Juni 2026